Deklaration Erdaushub

Analysen zur Bewertung der Wiedereinbaufähigkeit

Chemische Bodenanalyse Erdaushub

Bei vielen Bauvorhaben fallen notwendige Erdarbeiten an. Sobald der Erdaushub die Baustelle verlässt und entsorgt werden muss, ist eine Untersuchung auf mögliche Schadstoffbelastung notwendig. Andernfalls handelt es sich um eine rechtwidrige Entsorgung. In den nachfolgenden Kapiteln versuchen wir Ihnen einen Leitfaden zum Umgang mit Erdaushub zu geben. Wir führen alle notwendigen Analysen zur richtigen Klassifizierung des Aushubs durch. In den verschiedenen Bundesländern sind verschiedene Anforderungen an die Untersuchung gültig. Länderübergreifend kann eine Untersuchung gemäß LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) veranlasst werden. In dieser Methode wird der Boden je nach Art (Aushub, Auffüllung, Anstehend, etc.) beprobt und analysiert. Die Untersuchung sollte zeitnah mit der Baumaßnahe erfolgen, da das Ergebnisse der Untersuchungen i.d.R. nur eine Gültigkeit von 6 Monaten besitzen.

Was zählt zum Erdaushub?

Abgrenzung zwischen Aushub- und Ausbruchmaterial und abgetragenem Boden

Zum Erdaushub zählt z.B.

– Grasboden (ohne Grasnarbe)
– Sand
– Tonboden
– Lehm

Nicht zum Erdaushub zählt:

– Wurzelwerk
– Pflanzenreste
– Steine
– Boden, der mit Chemikalien belastet ist

Mutterboden ist bei der Baumaßnahme in nutzbarem Zustand zu erhalten.

Verwertung von Erdaushub

Als erster Schritt sollte in der Planungsphase eine Vermeidung von Erdaushub angestrebt werden. Dieses kann beispielsweise durch Anheben der Gebäude erfolgen. Eine weitere Möglichkeit ist das Auffüllen von Gelände direkt auf der Baustelle.
Ist dieses nicht möglich, so kann die Verwertung der Erde auf anderen Baustellen bzw. die Verwertung in naturschutz- rechtlichen Verfüllungen (z.B. Steinbrüche), oder in technischen Bauwerken geprüft werden.
Das Programm Erdmaus unterstützt den Planer bei der Massen- und Kostenanalyse von Baumaßnahmen, bei denen ein Erdmassenausgleich anfällt.

Beseitigung mit unauffälliger Analyse

Ist eine Verwertung des Erdaushubs trotz sorgfältiger Planung nicht möglich, so kann die Entsorgung auf einer Deponie erfolgen.
Dafür muss eine entsprechende Anlieferungserklärung für Bodenaushub ausgefüllt und an den Deponiebetreiber geleitet werden. Hierzu ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bestätigen.
Gerne analysieren wir hierzu Ihren Aushub. Liegen alle Parameter im Feststoff und Eluat unterhalb der Grenzwerte für Z0* gemäß der Richtlinien, so ist eine Ablagerung vorbehaltlich den Vorgaben der Deponie- und Steinbruchbetreiber möglich.

Beseitigung mit auffälliger Analyse

Liegen die Ergebnisse der Analyse oberhalb der Grenzwerte für Z0*, so ist eine Beseitigung auf Deponien mit entsprechenden Deponieklassen möglich.

DK 0 = für inerte und unbelastete Abfälle wie Bodenaushub
DK I = für schadstoffarme und weitestgehend mineralisierte Abfälle, mit geringem organischen Anteil
DK II = für höherwertig mit Schadstoffen belastete Abfälle, die auch einen höheren biologischen Anteil haben als diejenigen in Deponieklasse I
DK III = für gefährliche Abfälle
DK IV = Untertagedeponien im Salzgestein; gefährliche Abfälle

Definiton der Zuordungswerte

Z0 – erlaubt einen uneingeschränkten Einbau
Z0* – Zuordnungswerte für Bodenmaterial, das für die Verfüllung von Abgrabungen unterhalb der durchwurzelten Bodenschicht verwertet wird
Z1 – Material mit einem eingeschränkten offenen Einbau in technischen Bauwerken
Z1.1 – Zuordnungswerte für den eingeschränkten Einbau in technischen Bauwerken in hydrogeol. günstigen Gebieten
Z2 – Material mit einem eingeschränkten Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen
> Z2 – Material muss auf dafür zugelassenen Deponien beseitigt werden

Deklarationsanalysen

Bundeslandpsezifische Pakete

Deklarationspakete Ersatzbaustoffverordnung

Deklarationspakete LAGA und DepV

Zusatzanalytik

Zusatzinformationen

VwV Baden-Württemberg Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial

Die Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg über die Verwertung von als Abfall eingestuften Bodenmaterialien (VwV Boden) gibt rechtliche Vorgaben und Empfehlungen für die Handhabung von Bodenaushub und anderen Bodenmaterialien, die als Abfall eingestuft werden. Die VwV Boden ist Teil der Bemühungen, Ressourcen zu schonen und Umweltauswirkungen zu minimieren. Hier sind einige wichtige Punkte aus der VwV Boden in Baden-Württemberg: Begriffsbestimmungen: Die Verwaltungsvorschrift definiert klar, was als Abfall im Kontext von Bodenmaterialien betrachtet wird und legt die Unterscheidung zwischen verwertbaren und nicht verwertbaren Bodenmaterialien fest.

Verwertung: Die VwV Boden fördert die Verwertung von Bodenmaterialien, um Ressourcen zu schonen. Verwertung bedeutet hier, dass als Abfall eingestufte Bodenmaterialien in einer Weise genutzt werden, die nicht schädlich für die Umwelt ist und gesundheitsverträglich ist.
Anforderungen an die Verwertung: Die VwV Boden legt Anforderungen fest, die bei der Verwertung von Bodenmaterialien zu beachten sind. Dies kann die Qualität der Bodenmaterialien, die Standortauswahl für die Verwertung und andere technische Anforderungen umfassen.
Ersatzbaustoffverordnung: Die VwV Boden steht in enger Verbindung mit der Ersatzbaustoffverordnung, die bestimmte Anforderungen für die Verwendung von aufbereiteten Abfällen im Bauwesen festlegt.
Dokumentationspflichten: Die Verwaltungsvorschrift legt fest, dass bei der Verwertung von Bodenmaterialien bestimmte Dokumentationspflichten eingehalten werden müssen. Dies dient der Transparenz und der Überwachung der Verwertungsprozesse.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bestimmungen und Anforderungen im Detail in der aktuellen Version der VwV Boden nachgelesen werden sollten, da sich Gesetze und Vorschriften ändern können. Personen, die mit der Verwertung von Bodenmaterialien in Baden-Württemberg befasst sind, sollten sich direkt auf die aktuelle Gesetzgebung und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen beziehen.

Dihlmann-Erlass (Baustoff-Recycling, Baden- Württemberg)

Der Dihlmann-Erlass, häufig auch als RC-Erlass (Recycling-Erlass) bezeichnet, stellt ein bedeutendes rechtliches Dokument in Baden-Württemberg dar, das die umfassende Regulierung der Verarbeitung und Verwertung mineralischer Bauabfälle festlegt. Dieser Erlass wurde maßgeblich unter der Beteiligung von Dr. Ulrich Dihlmann entwickelt, einem ehemaligen Abteilungsleiter im Umweltministerium von Baden-Württemberg. Er dient der Festlegung spezifischer Standards und Richtlinien, insbesondere im Kontext der Herstellung von Ersatzbaustoffen aus Bauabfällen.

Zielsetzung: Das Hauptziel dieses Erlasses besteht darin, die Wiederverwertung von mineralischen Bauabfällen zu fördern und zu regulieren. Er unterstreicht die Bedeutung, diese Abfälle in einer qualitätsgesicherten Form wiederzuverwenden, um nicht nur Ressourcen zu schonen, sondern auch die Umweltbelastung zu minimieren.
Relevante Abfallcodes: Im Dihlmann-Erlass gewinnen die Abfallcodes 170101 (Beton), 170103 (Fliesen und Keramik), 170107 (Mischabbruch), Ziegelsteine, Straßenaufbruch und Stahlbeton besondere Bedeutung. Diese Materialien stellen in der Regel die Hauptanteile an Bauabfällen dar, die während Abbruch- oder Sanierungsarbeiten entstehen.
Ersatzbaustoffe: Ein zentraler Aspekt des Erlasses bezieht sich auf die Produktion von Ersatzbaustoffen. Anstatt Bauabfälle einfach zu entsorgen, werden sie in diesem Kontext zu neuen Baustoffen verarbeitet. Diese neuen Materialien müssen bestimmten Qualitätskriterien genügen, um in zukünftigen Bauprojekten Verwendung zu finden.
Bedeutung für Bauprojekte in Baden-Württemberg: Der Dihlmann-Erlass spielt eine grundlegende Rolle für sämtliche Beteiligte in der Baubranche in Baden-Württemberg. Er legt nicht nur die Verfahren für die Entsorgung fest, sondern definiert auch die Standards für die Produktion von Ersatzbaustoffen.

Ersatzbaustoffverordnung

Mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) am 1. August 2023 werden erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, Untersuchung und den Einbau von Ersatzbaustoffen eingeführt. In Baden-Württemberg bedeutet dies eine Umstellung von bisher auf landesrechtlichen Regelungen basierender Praktiken im Umgang mit den jährlich etwa 12 Millionen Tonnen mineralischer Bau- und Abbruchabfälle.

Ab dem 1. August 2023 ist das Inverkehrbringen mineralischer Ersatzbaustoffe sowie nicht aufbereiteten Bodenmaterials und Baggerguts, sowie deren Verwendung in technischen Bauwerken nur noch zulässig, wenn diese Ersatzbaustoffe einer der in der ErsatzbaustoffV definierten Materialklassen zugeordnet werden können.

Verwertung von Bodenmaterial gemäß MantelV
Quelle Hochschule Osnabrück
LAGA TR Boden

Die "LAGA TR Boden" bezieht sich auf eine technische Regel im Kontext der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in Deutschland. Die Abkürzung "TR" steht für "Technische Regel". Die LAGA TR Boden gibt technische Empfehlungen und Anleitungen für den Umgang mit kontaminierten Böden. Hier sind einige wichtige Informationen:

Hintergrund: Die LAGA TR Boden wurde von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall entwickelt, um einheitliche technische Standards für den Umgang mit belasteten oder kontaminierten Böden in Deutschland zu schaffen. Sie dient als Orientierungshilfe für Behörden, Ingenieurbüros, Unternehmen und andere Akteure, die mit der Sanierung und Entsorgung von belasteten Böden befasst sind.
Anwendungsbereich: Die LAGA TR Boden gilt für die Untersuchung, Bewertung, Sanierung und Entsorgung von kontaminierten Böden. Sie behandelt Themen wie Probenahme, Analytik, Risikobewertung, Sanierungsverfahren und den Umgang mit Abfällen aus der Bodensanierung.
Bodenklassen: Die Regelung beinhaltet Kriterien zur Klassifizierung von Böden in verschiedene Kategorien, abhängig von ihrem Grad der Kontamination. Dies hilft bei der Festlegung angemessener Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen.
Sanierungskonzepte: Die LAGA TR Boden enthält Empfehlungen zur Erstellung von Sanierungskonzepten, die den spezifischen Anforderungen eines Standortes gerecht werden sollen. Dabei werden unterschiedliche Sanierungsansätze je nach Kontaminationsgrad und Nutzung des betroffenen Gebiets berücksichtigt.
Entsorgung von Bodenaushub: Die Regelung gibt auch Leitlinien für die Entsorgung von Bodenaushubmaterial vor, insbesondere wenn dieser als Abfall eingestuft wird. Dabei werden die Vorschriften für die Deponierung, Verwertung oder sonstige Entsorgung festgelegt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die LAGA TR Boden regelmäßig aktualisiert wird, um den neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen Rechnung zu tragen. Personen, die in der Bodensanierung tätig sind, sollten daher die aktuellste Version der LAGA TR Boden konsultieren.

DepV

Die "DepV" steht für "Deponieverordnung". Diese Verordnung regelt in Deutschland den Betrieb von Deponien und die Ablagerung von Abfällen. Hier sind einige wichtige Punkte zur Deponieverordnung:

Geltungsbereich: Die DepV ist eine bundesweit gültige Rechtsverordnung, die die Anforderungen an die Errichtung, Beschaffenheit, den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien festlegt.
Ziele: Das Hauptziel der Deponieverordnung ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Deponien. Dazu gehört die Vermeidung von Umweltbelastungen durch Gasemissionen, Sickerwässer und andere Gefahren, die von Deponien ausgehen können.
Klassifizierung von Abfällen: Die DepV legt Kriterien für die Klassifizierung von Abfällen fest, die auf Deponien abgelagert werden dürfen. Dabei werden die Abfälle in verschiedene Klassen eingeteilt, je nach ihrer Gefährlichkeit und Umweltverträglichkeit.
Deponietypen: Die Verordnung unterscheidet verschiedene Deponietypen, wie zum Beispiel Deponien der Klasse I (für gefährliche Abfälle), Deponien der Klasse II (für nicht gefährliche Abfälle) und Deponien der Klasse III (für inerten Abfall).
Technische Anforderungen: Die Deponieverordnung legt technische Anforderungen an die Konstruktion und den Betrieb von Deponien fest. Dazu gehören Regelungen für Abdichtungen, Entwässerungssysteme, Überwachungseinrichtungen und Gasmanagement.
Überwachung: Die DepV regelt die Überwachung von Deponien durch die zuständigen Behörden. Dies umfasst regelmäßige Kontrollen, die Erfassung von Emissionsdaten, die Bewertung von Risiken und die Überprüfung der Einhaltung der Verordnungsvorschriften.

Die Deponieverordnung unterliegt regelmäßigen Überarbeitungen, um den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht zu werden. Die genauen Bestimmungen können sich daher ändern, und es ist ratsam, die aktuellste Version der Verordnung zu konsultieren, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.