Deklarationsanalyse Z0, Z1.1, Z1.2, Z2
Die benötigte Probemenge pro Analyse beträgt ca. 500g. Bitte beachten Sie die Hinweise zur richtigen Entnahme der Probe, die Sie den entsprechenden Vorschriften (z.B. LAGA PN98) entnehmen können.
Bei vielen Bauvorhaben fallen notwendige Erdarbeiten an. Sobald der Erdaushub die Baustelle verlässt und entsorgt werden muss, ist eine Untersuchung auf mögliche Schadstoffbelastung notwendig. Andernfalls handelt es sich um eine rechtwidrige Entsorgung. In den nachfolgenden Kapiteln versuchen wir Ihnen einen Leitfaden zum Umgang mit Erdaushub zu geben. Wir führen alle notwendigen Analysen zur richtigen Klassifizierung des Aushubs durch. In den verschiedenen Bundesländern sind verschiedene Anforderungen an die Untersuchung gültig. Länderübergreifend kann eine Untersuchung gemäß LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) veranlasst werden. In dieser Methode wird der Boden je nach Art (Aushub, Auffüllung, Anstehend, etc.) beprobt und analysiert. Die Untersuchung sollte zeitnah mit der Baumaßnahe erfolgen, da das Ergebnisse der Untersuchungen i.d.R. nur eine Gültigkeit von 6 Monaten besitzen.
Zum Erdaushub zählt z.B.
– Grasboden (ohne Grasnarbe)
– Sand
– Tonboden
– Lehm
Nicht zum Erdaushub zählt:
– Wurzelwerk
– Pflanzenreste
– Steine
– Boden, der mit Chemikalien belastet ist
Mutterboden ist bei der Baumaßnahme in nutzbarem Zustand zu erhalten.
Als erster Schritt sollte in der Planungsphase eine Vermeidung von Erdaushub angestrebt werden. Dieses kann beispielsweise durch Anheben der Gebäude erfolgen. Eine weitere Möglichkeit ist das Auffüllen von Gelände direkt auf der Baustelle.
Ist dieses nicht möglich, so kann die Verwertung der Erde auf anderen Baustellen bzw. die Verwertung in naturschutz- rechtlichen Verfüllungen (z.B. Steinbrüche), oder in technischen Bauwerken geprüft werden.
Das Programm Erdmaus unterstützt den Planer bei der Massen- und Kostenanalyse von Baumaßnahmen, bei denen ein Erdmassenausgleich anfällt.
Ist eine Verwertung des Erdaushubs trotz sorgfältiger Planung nicht möglich, so kann die Entsorgung auf einer Deponie erfolgen.
Dafür muss eine entsprechende Anlieferungserklärung für Bodenaushub ausgefüllt und an den Deponiebetreiber geleitet werden. Hierzu ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bestätigen.
Gerne analysieren wir hierzu Ihren Aushub. Liegen alle Parameter im Feststoff und Eluat unterhalb der Grenzwerte für Z0* gemäß der Richtlinien, so ist eine Ablagerung vorbehaltlich den Vorgaben der Deponie- und Steinbruchbetreiber möglich.
Liegen die Ergebnisse der Analyse oberhalb der Grenzwerte für Z0*, so ist eine Beseitigung auf Deponien mit entsprechenden Deponieklassen möglich.
DK 0 = für inerte und unbelastete Abfälle wie Bodenaushub
DK I = für schadstoffarme und weitestgehend mineralisierte Abfälle, mit geringem organischen Anteil
DK II = für höherwertig mit Schadstoffen belastete Abfälle, die auch einen höheren biologischen Anteil haben als diejenigen in Deponieklasse I
DK III = für gefährliche Abfälle
DK IV = Untertagedeponien im Salzgestein; gefährliche Abfälle
Der Erdaushub wird wie folgt klassifitziert:
Z0 – erlaubt einen uneingeschränkten Einbau
Z0* – Zuordnungswerte für Bodenmaterial, das für die Verfüllung von Abgrabungen unterhalb der durchwurzelten Bodenschicht verwertet wird
Z1 – Material mit einem eingeschränkten offenen Einbau in technischen Bauwerken
Z1.1 – Zuordnungswerte für den eingeschränkten Einbau in technischen Bauwerken in hydrogeol. günstigen Gebieten
Z2 – Material mit einem eingeschränkten Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen
> Z2 – Material muss auf dafür zugelassenen Deponien beseitigt werden